|
Artikel
NLP-Kurse steuerlich absetzbar (ohne Gewähr!).
"Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 28. August 2008 VI R 44/04 und VI R 35/05 seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werbungskosten und nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung bei Bildungsaufwendungen fortentwickelt. In beiden Streitfällen hatten leitende Angestellte zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation an Kursen zum Neuro-Linguistischen Programmieren„ (NLP-Kurse) und an Supervisionskursen teilgenommen. Der BFH entschied, dass solche Kurse zu Erwerbsaufwand (Werbungskosten) führen können. Er hat hierbei berücksichtigt, dass die erwähnten Beratungsmethoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit eingesetzt werden und die angestrebten Fähigkeiten (z.B. Kommunikationsfähigkeit) als Bestandteil der Sozialkompetenz ("soft skills") Schlüsselqualifikationen darstellen, die bei der Wahrnehmung von Führungspositionen im Wirtschaftsleben erforderlich sind. Siehe: Bundesfinanzhof > Pressemitteilungen 2008 > Nr. 101 | 29. Oktober. "
Quelle: Dr. Franz-Josef Huecker (www.nlp.de)
Es empfiehlt sich den /die eigene SteuerberaterIn danach zu fragen!
Subjektivität der Wahrnehmung
PDF-Version
NLP & Hypnose bei Prüfungsangst / Redeangst
PDF-Version
Spiegelneuronen – die neurobiologische Grundlage des Einfühlens
(u.a. über das NLP-Konzept Rapport)
Subjektivität der Wahrnehmung - "Die Dinge bestehen aus Geist"
PDF-Version
(NLP und Buddhismus)
Interview mit Robert Dilts
Trainer's Training in den USA mit Bandler und Dilts
(Ein Erfahrungsbericht)
Auszug aus einem Handelsblatt-Artikel über NLP
PDF-Version
|